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Dr. med. vet. Janey May – Bedürfnisorientiertes Hundetraining

Dog & Talk - Auf eine Gassirunde mit Dr. Janey May

Dein Podcast für bedürfnisorientiertes Zusammenleben mit Hund

#51 - Hunde und Recht - Interview mit Gianna Chiappa

Gianna Chiappa ist Rechtsanwältin und mit ihrer Kanzlei in Rheinland-Pfalz unter anderem spezialisiert auf Rechtsfragen rund ums Tier. Im Interview habe ich mich mit ihr über Fragen speziell zum Hund unterhalten: wie sieht es mit dem Verwahren in der Transportbox aus und was kann das Ordnungsamt überhaupt leisten? Außerdem hat sie mir von ihren spannendsten Fällen aus der Praxis berichtet.

Die Transportbox: Was ist erlaubt? 

Gianna Chiappa betont im Gespräch, dass es immer auf den Einzelfall ankommt – dennoch gibt es einen klaren rechtlichen Rahmen. Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung geben vor, dass Hunde art- und bedürfnisgerecht gehalten werden müssen. Durch dauerhaftes Verwahren in einer Box, genauso wie an einer sehr kurzen Leine im Haus angebunden, werden die Bedürfnisse eines Hundes stark eingeschränkt. Ohne hinreichenden Grund und über mehrere Stunden kann es sich also um einen Verstoß gegen das Gesetz handeln. Doch wer kontrolliert diese Verstöße? 

Kontrollen vom Ordnungsamt 

Das Ordnungsamt ist für Kontrollen zur Einhaltung des Tierschutzgesetzes zuständig. Im Gespräch ist jedoch klar geworden, dass es keine bundesweit einheitlichen Vorgehensweisen gibt und die Ämter sehr unterschiedlich agieren. Während manche sehr konsequent vorgehen, sind andere eher lasch. Ein “normaler” Hundehalter wird jedenfalls nicht mit einer Kontrolle rechnen müssen, solange es keine Beschwerden gibt. Anders sieht es bei gewerbsmäßigen Züchtern aus: diese werden regelmäßig kontrolliert.  

Paragraph 11 Tierschutzgesetz: sinnvoll oder ziellos? 

Als geprüfte Hundetrainerin wollte ich von Gianna wissen, wie sie die Wirksamkeit von Paragraph 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz einschätzt – eine Bescheinigung, die gewerbsmäßige Züchter*innen und Hundetrainer*innen in Deutschland vorweisen müssen. Auch hier zeigt sich wieder das Problem, dass die Ämter nicht einheitlich vorgehen. Denn während an manchen Orten Fortbildungsnachweise ausreichend sind, müssen an anderen theoretische und praktische Prüfungen abgelegt werden. Prinzipiell beurteilt Gianna den Paragraph 11 als sinnvoll – auf die Ausgestaltung kommt es aber an. 

Hund und Recht – ein weites Feld 

An Giannas Berichten aus der Praxis wird klar, wie umfangreich dieses Thema ist. Und auch Social Media führt dazu, dass sich viele neue Fragen ergeben – etwa, ob Petfluencer unter den Paragraph 11 fallen. Das Gespräch mit Gianna war ein spannender und aufschlussreicher Einblick in ein emotionales Rechtsgebiet. 

Über Gianna Chiappa: Rechtsanwältin Gianna Chiappa absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz mit dem Schwerpunktbereich Strafrecht, Kriminologie, Strafvollzug und Jugendstrafrecht. Hier findest Du alle Infos über sie: https://tierimrecht.de/

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